Das Abitur (= die Allgemeine Hochschulreife)
Das Abitur erhält man nach erfolgreicher Zulassung zu den Abiturprüfungen am Ende des zweiten Jahres der Qualifikationsphase, also nach Klasse 13 und dem Bestehen der Abiturprüfungen in den vier Abiturfächern. Das Abitur berechtigt zum Besuch einer Hochschule / Universität.
Die Fachhochschulreife (= FHR)
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule. Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen Teil und einem berufspraktischen Teil.
Den schulischen Teil der Fachhochschulreife (= FHR) erhält man in der Regel am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase, also nach Klasse 12, (zu den Bedingungen siehe Merkblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW). Er gilt in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. über ein einjähriges gelenktes Praktikum in allen Bundesländern als Nachweis der Fachhochschulreife, außer in Bayern und Sachsen.
Die Durchschnittsnote der Fachhochschulreife errechnet sich allein aus dem schulischen Teil und wird auf einer gesonderten Bescheinigung, die dem Abgangszeugnis beigelegt wird, ausgewiesen.
Als Praktikumsstellen für ein einjähriges gelenktes Praktikum sind alle Betriebe, Einrichtungen und Behörden geeignet, die berechtigt sind, anerkannte Ausbildungen anzubieten. Bei Unklarheiten gibt die Bezirksregierung Düsseldorf (dort: Dezernat für Berufsschulen) Auskunft. In jedem Fall ist ein Praktikumsvertrag abzuschließen.
Wenn man mit der Fachhochschulreife ein Studium an einer Fachhochschule plant, ist es ratsam, sich im Vorfeld, d.h. noch während der Schulzeit, an den Fachhochschulen nach den für den intendierten Studiengang erforderlichen Praktika zu erkundigen.
Mit beiden Schulabschlüssen kann man auch ein duales Studium oder eine Berufsausbildung in Firmen und Betrieben beginnen.