Um der Heterogenität und Vielfalt an unserer Schule gerecht zu werden, setzen wir Formen der äußeren und inneren Differenzierung ein. Von Anfang an erfolgt bei Bedarf eine Binnendifferenzierung.
Die äußere Differenzierung erfolgt nach und nach in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Chemie. Ab dem Jahrgang 7 werden Gruppen mit ähnlich leistungsstarken Schüler*innen gebildet und diese in Erweiterungs- und Grundkursen (E- und G-Kursen) unterrichtet. In einigen Fächern geschieht dies zunächst noch im Klassenverband und erst später werden die E-Kurs- und G-Kurs-Schüler*innen einer Klasse mit denjenigen von anderen Klassen zusammengesetzt, sodass auch eine äußere Differenzierung entsteht.
Die Kurse unterscheiden sich in Inhalt, Methodik und Komplexität sowie dem Anforderungsniveau der Kursarbeiten. Die Anzahl und die Noten der E-Kurse sind ein Kriterium für den erreichbaren Schulabschlüsse am Ende der Sekundarstufe I.
Die Zuweisung zu den E- und G-Kursen erfolgt nach einem Vorschlag des Fachlehrers durch die Beurteilungskonferenz. Die Entscheidung basiert nicht nur auf der erteilten Note in dem Fach, sondern berücksichtigt auch die prognostizierte Leistungsfähigkeit.
In den einzelnen Fächer wird die Differenzierung unterschiedlich organisiert:
Jahrgang | Deutsch | Englisch | Mathematik | Chemie |
---|---|---|---|---|
5 | Innere Differenzierung | kein Unterricht | ||
6 | Innere Differenzierung | Innere Differenzierung Zuweisung zu den Kursen am Ende des Schuljahres | ||
7 | Innere Differenzierung Zuweisung zu den Kursen am Ende des Schuljahres | Unterricht beider Kurse im Klassenverband (Innere Differenzierung) | Unterricht in fünf Kursen (Äußere Differenzierung) | |
8 | Unterricht beider Kurse im Klassenverband (Innere Differenzierung) | Innere Differenzierung Zuweisung zu den Kursen am Ende des Schuljahres | ||
9 + 10 | Unterricht in sieben Kursen für fünf Klassen in allen differenzierten Fächern, neue Kurszusammensetzung in Mathematik (Äußere Differenzierung) |
Eine mögliche Umstufung erfolgt regulär am Ende eines Schuljahres, in Ausnahmefällen auch am Ende des 1. Halbjahres. Entsprechende Anträge können die jeweiligen Fachlehrer und die Eltern stellen. Über die Anträge berät und entscheidet die Beurteilungskonferenz. Abstufungsanträge der Eltern werden immer angenommen.