In Nordrhein-Westfalen gibt es keinen Erlass für Dyskalkulie und Rechenschwäche.
Zur Diagnose einer Rechenschwäche wird am Anfang der Klasse 5 ein mathematischer Eingangstest durchgeführt, der „Mathe-Pfiffi-Test“. Schüler*innen mit besonderen Auffälligkeiten in den Bereichen „Stellenwertverständnis“ und „Grundvorstellungsdefizite bei Zahlvorstellungen, Rechenoperationen und Rechenstrategien“ werden zunächst vom Fachlehrer beobachtet und individuell gefördert.
Liegt der Verdacht einer gravierenden Rechenschwäche vor, wird ein Diagnosegespräch mit dem betroffenen Kind durch geschulte Lehrkräfte geführt.
Die Förderung von rechenschwachen Schüler*innen findet dann in Kleingruppen im Förderunterricht statt.