Rechenschwäche-Förderung

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In Nordrhein-Westfalen gibt es keinen Erlass für Dyskalkulie und Rechenschwäche.

Zur Diagnose einer Rechenschwäche wird am Anfang der Klasse 5 ein mathema­tischer Eingangstest durchgeführt, der „Mathe-Pfiffi-Test“. Schüler*innen mit besonderen Auffälligkeiten in den Bereichen „Stellenwertverständnis“ und „Grundvorstel­lungs­defizite bei Zahlvorstellungen, Rechenoperationen und Rechenstrategien“ werden zunächst vom Fachlehrer beobachtet und individuell gefördert.

Liegt der Verdacht einer gravierenden Rechenschwäche vor, wird ein Diagnosege­spräch mit dem betroffenen Kind durch geschulte Lehrkräfte geführt.

Die Förderung von rechenschwachen Schüler*innen findet dann in Kleingruppen im För­derunterricht statt.