Schulpflegschaft
Ohne Eltern geht es nicht!
Wir, die Vertreter der Schulpflegschaft möchten uns vorstellen und Ihnen einige Informationen geben.
Was macht eigentlich die Schulpflegschaft?
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten.
Aufgaben
Etwa zweimal pro Schuljahr trifft sich die Schulpflegschaft und berät über ihre aktuellen Anliegen. Auch die Schulleitung informiert die Schulpflegschaft bei diesen Sitzungen über aktuelle Situationen an der Schule.Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber. Die Schulpflegschaft entsendet Elternvertreter in weitere Gremien der Schule wie die Schulkonferenz, die Fachkonferenzen, den Förderverein und zum Landeselternrat der Gesamtschulen. Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.
Zusammensetzung
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Zwei vom Schülerrat gewählte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 dürfen mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen. Diese werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.
Das Wichtige für Sie:
Wenn Sie Probleme in Ihrer Klasse oder an der Schule sehen, können Sie sich natürlich zunächst an Ihre Klassenpflegschaft wenden. Wir möchten Ihnen hier aber auch die nötigen Informationen geben, damit Sie sich bei Bedarf direkt an die Schulpflegschaft wenden können. Die Schulpflegschaft kann nur die Interessen vertreten, die Sie formulieren!
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule.Die Konferenzleitung hat die Schulleiterin, die aber nur dann ein Abstimmungsrecht hat, wenn sich für geforderte Entscheidungen keine Mehrheit findet. Die Stimme der Schulleiterin gibt dann den Ausschlag.An der Euregio Gesamtschule setzt sich die Schulkonferenz aus 10 Lehrerinnen und Lehrern, 5 Eltern- und 5 Schülervertreterinnen und -vertretern zusammen.Gegenstand der Schulkonferenz können sein:
- Einführung von Lehr- und Lernmitteln
- Stundenplangestaltung
- Verwendung von Finanzmitteln
- Leistungsüberprüfungen
- Außerplanmäßige Schulveranstaltungen
- Umgang mit Erziehungsschwierigkeiten
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen
Fachkonferenz
Mitglieder der Fachkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten. Die Fachkonferenz wählt aus ihrer Mitte eine Person für den Vorsitz. Je zwei Vertretungen der Eltern und der Schülerinnen und Schüler können als Mitglieder mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulkonferenz kann eine höhere Zahl von Vertretungen der Eltern beschließen.
Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung.